Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

I. Geltungsbereich

Die vorliegenden Geschäftsbedingungen finden ihre Anwendung auf Verträge über die mietweise Überlassung von möblierten Apartments (Beherbergung) sowie alle für den Gast erbrachten Leistungen und Lieferungen des Anbieters SVG Süd eG.

Die allgemeinen Geschäftsbedingungen des Gastes finden keine Anwendung, es sei denn, es liegt eine anders lautende schriftliche Vereinbarung vor.

II. Vertragsabschluss und Vertragsinhalt

Von SVG Süd eG unterbreitete Angebote sind stets freibleibend. Ein Vertrag wird erst mit der Annahme durch SVG Süd eG mit schriftl. Buchungsbestätigung wirksam. Vertragspartner sind der Gast und SVG Süd eG. Im Falle einer Buchung durch einen Dritten, haftet dieser gegenüber SVG Süd eG als Besteller zusammen mit dem Gast als Gesamtschuldner für alle aus dem Vertrag resultierenden Verpflichtungen.

Vermietet wird ein möbliertes Apartment für die in der Buchungsbestätigung genannte Personenzahl im Hause von SVG Süd eG. Bei einer Belegung von mehr als der genannten Personenzahl ist vorher die schriftliche Erlaubnis einzuholen. Der Apartment-Mietpreis erhöht sich dann entsprechend der Preisliste des Anbieters.

Sollte der Gast eine Verlängerung seines Aufenthaltes wünschen, so steht ihm die Option offen, sofern freie Apartments verfügbar sind. Zur Ausübung der Option muss der Gast SVG Süd eG 14 Tage vor Ablauf der Aufenthaltsdauer schriftlich mitteilen, wie lange er beabsichtigt, das Apartment weiterhin zu nutzen. Für den Fall, dass SVG Süd eG bereits einen Beherbergungsvertrag mit einem anderen Gast für das gleiche Apartment geschlossen hat, ist SVG Süd eG berechtigt, den Gast bei einer Verlängerung der Aufenthaltsdauer in ein vergleichbares Apartment unterzubringen. Eine Fortsetzung oder Erneuerung des Beherbergungsvertrages muss ausdrücklich schriftlich vereinbart werden. Mündliche Abreden sind nichtig.

Eine Weitervermietung an Dritte bzw. eine Nutzung des überlassenen möblierten Apartments durch Dritte ist grundsätzlich untersagt und bedarf der vorherigen schriftlichen Genehmigung seitens SVG Süd eG. Die Nutzung des Apartments zu anderen als der Beherbergung dienenden Zwecken ist ebenfalls untersagt, es sei denn SVG Süd eG hat ausdrücklich eine schriftliche Genehmigung erteilt.

Sämtliche Apartments des Anbieters SVG Süd eG sind Nichtraucher-Apartments. Das Rauchen ist daher nicht gestattet. Sollte der Gast dennoch rauchen, so sind die von ihm hierdurch entstehenden Schäden bzw. Mehrkosten für die Renovierung/ Reinigung beim Verlassen des Apartments in vollem Umfang zu erstatten.

Haustiere sind verboten - es sei denn, der Anbieter hat schriftlich eine Genehmigung erteilt. Sofern der Gast Haustiere im Apartment hält, ist der Anbieter berechtigt die entsprechenden Mehrkosten der Endreinigung in vollem Umfang nach Aufwand abzurechnen.

Nachrichten, Post und Warensendungen, die für den Gast bestimmt sind, werden mit der Sorgfalt eines Kaufmanns behandelt. SVG Süd eG übernimmt die Aufbewahrung und - auf Wunsch - die Nachsendung dieser gegen Entgelt.

III. Preise, Zahlung

Mit dem Abschluss des Beherbergungsvertrages verpflichtet sich der Gast, die vereinbarte Vergütung für die Beherbergung, für die Kaution sowie für sonstige von ihm in Anspruch genommene Leistungen, zu entrichten.

Die Vergütung und die Kaution müssen vor Einzug entweder in bar oder per Überweisung gezahlt werden. Erstreckt sich die Anmietung über einen längeren Zeitraum (über 14 Tage), so sind die Zahlungen für die Beherbergung jeweils für einen Monat im Voraus per Überweisung oder in bar zu bezahlen.

Soweit nicht eine anders lautende Vereinbarung getroffen wurde, schließen die vereinbarten Preise die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein.

Als Abrechnungswährung gilt der Euro. Bei ausländischer Währung gehen die Kursdifferenzen und die Bankgebühren zu Lasten des zur Zahlung Verpflichteten. Dem Gast steht es frei, Zahlungen auch per EC-Karte oder Kreditkarte vorzunehmen.

Rechnungen des Anbieters sind sofort nach Zugang ohne Abzug fällig und zahlbar. Gegenüber einem Gast, der Verbraucher ist, findet das vorher erwähnte nur Anwendung, wenn der Gast auf die Folgen in der Rechnung besonders hingewiesen worden ist. Im Falle eines Zahlungsverzuges ist SVG Süd eG berechtigt, gegenüber Verbrauchern Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz geltend zu machen. SVG Süd eG behält sich das Recht vor, einen höheren Schaden geltend zu machen. Für jede Mahnung nach Verzugseintritt ist SVG Süd eG berechtigt, eine Mahngebühr von € 5,00 zu erheben.

Beanstandungen zur Rechnungsstellung sind unverzüglich nach bekannt werden gegenüber SVG Süd eG mitzuteilen. Der richtige Adressat der Rechnung ist bereits bei Vertragsunterzeichnung bekannt zu geben.

Der Anbieter hat das Recht, den Preis für das Apartment mit einer Ankündigung von 4 Wochen zu erhöhen, d.h. der aktuellen Preisliste anzupassen. Sollte der Gast mit der Erhöhung nicht einverstanden sein, so hat der Gast ein Sonderkündigungsrecht innerhalb von 2 Wochen.

IV. Rücktritt des Anbieters

Beim Vorliegen eines sachlich gerechtfertigten Grundes steht SVG Süd eG ein Recht auf Rücktritt vom Vertrag zu. Als Beispiele seien genannt:

  • Höhere Gewalt oder andere von SVG Süd eG nicht zu vertretende Umstände machen die Erfüllung des Vertrages unmöglich
  • Das Apartment wird unter irreführenden oder falschen Angaben von wesentlichen Tatsachen angemietet, z.B. des Namens oder des Zwecks.
  • Es besteht seitens SVG Süd eG ein begründeter Anlass zu der Annahme, dass die Beherbergung das Ansehen von SVG Süd eG in der Öffentlichkeit gefährden kann.
  • Es liegt eine unbefugte Unter- oder Weitervermietung gemäß Punkt II. vor
  • Der Gast befindet sich in Zahlungsverzug. Bei Zahlungsverzug von mehr als 7 Tagen hat SVG Süd eG ein sofortiges außerordentliches Kündigungsrecht mit einer Frist von 1 Tag und ist berechtigt dem Gast den Zutritt zur Wohnung zu entziehen.
  • SVG Süd eG erlangt von den Umständen Kenntnis, dass eine wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Gastes nach Vertragsschluss eingetreten ist, insbesondere wenn der Gast die fälligen Forderungen von SVG Süd eG nicht begleicht oder keine ausreichende Sicherheitsleistung bietet und deshalb Zahlungsansprüche von SVG Süd eG in Gefahr sind
  • Der Gast einen Antrag auf die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über sein Vermögen gestellt, eine eidesstattliche Versicherung nach § 807 ZPO abgegeben, ein außergerichtliches Verfahren zum Zwecke der Schuldenregulierung eingeleitet oder seine Zahlungen eingestellt hat.
  • Über das Vermögen des Gastes wurde ein Insolvenzverfahren eröffnet wurde oder die Eröffnung eines Verfahrens mangels Masse abgewiesen.

Der Anbieter wird dem Gast unverzüglich von der Ausübung des Rücktrittsrechts informieren. Im Falle des berechtigten Rücktritts des Anbieters wird kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz begründet.

V. An- und Abreise

An dem vereinbarten Anreisetag kann das angemietete Apartment ab 15:00 bezogen werden (Check-in-Zeit). Im Einzelfall können von dieser Uhrzeit abweichende Regelungen getroffen werden. Der Gast hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung des Apartments.

Nach Übergabe der Wohnung an den Gast, hat der Gast 24 Stunden Zeit eventuell bestehende Mängel in der Wohnung festzustellen und diese SVG Süd eG anzuzeigen. Werden keine Mängel/Schäden festgestellt, so haftet der Gast für alle Mängel, die während seines Aufenthaltes am Inventar entstehen. Gleiches gilt für fehlende Inventargegenstände.

Am Tag des vereinbarten Abreisedatums ist das Apartment bis spätestens 11:00 Uhr in einem besenreinen Zustand an SVG Süd eG zu übergeben. Bei einer verspäteten Räumung behält sich SVG Süd eG das Recht vor, für die vertragsüberschreitende Nutzung des Apartments zusätzliche Gebühren und eventuelle Kosten für die anderweitige Unterbringung des nachfolgenden Gastes in Rechnung zu stellen. Irgendwelche vertraglichen Ansprüche des Gastes werden hierdurch nicht begründet. Der Gast kann einen Gegenbeweis führen, dass der SVG Süd eG kein bzw. nur ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist.

VI. Technische Einrichtungen

SVG Süd eG stellt ein mit technischen Geräten und Möbeln ausgestattetes Apartment zur Verfügung. Die Verwendung von eigenen elektrischen Geräten durch den Gast unter Nutzung des Stromnetzes von SVG Süd eG bedarf einer schriftlichen Genehmigung (außer Mobiltelefon, PC, o.ä.). SVG Süd eG ist berechtigt, dem Gast die zu erwartenden Mehrkosten zu berechnen und ggf. von der Kaution einzubehalten. Der Gast haftet für auftretende Störungen oder Beschädigungen, die aus der Verwendung seiner Geräte resultieren. Der Gast hat die Möglichkeit, während seines Aufenthalts als zusätzlichen Service die kostenfreie Nutzung des Internets (WLAN-Hotspot) in Anspruch zu nehmen. In solchen Fällen verpflichtet sich der Gast zur Einhaltung aller anwendbaren lokalen, nationalen und ggf. internationalen Gesetze und Richtlinien. Für alle Handlungen und Unterlassungen im Rahmen der Nutzung ist der Gast als Nutzer selbst verantwortlich. Darüber hinaus übernimmt der Gast die volle Verantwortung aus einer rechtswidrigen Nutzung der Internetverbindung und stellt den SVG Süd eG von etwaigen Ansprüchen Dritter frei. Die Verbindungs- und Nutzerdaten werden gem. den gesetzl. Bestimmungen vom Hotspot-Betreiber zum Nachweis aufgezeichnet. SVG Süd eG haftet nicht für die Verfügbarkeit und Störungsfreiheit des Internetzuganges. Mietminderung wird bei Nichtverfügbarkeit ausgeschlossen.

VII. Mitgebrachte Gegenstände

Die Aufstellung und Anbringung von Gegenständen an Wänden und Decken ist aufgrund einer möglichen Beschädigungsgefahr untersagt. Der Gast haftet für derartig eingebrachte Gegenstände alleine und stellt SVG Süd eG von Ansprüchen Dritter frei.

Veränderungen jeglicher Art an und in den Räumlichkeiten dürfen nicht vorgenommen werden.

VIII. Stornierung durch den Kunden

Stornierungen haben grundsätzlich schriftlich zu erfolgen. Nach Abschluss des Vertrages bleibt im Falle einer Stornierung der Gast solange zur Zahlung der Vergütung über den vereinbarten Zeitraum verpflichtet bis das Apartment erneut vermietet werden kann. Als Stornierung ist hier auch eine Veränderung des Vertragsumfangs durch verspätete Ankunft oder vorzeitige Abreise zu verstehen. Dem Gast bleibt es vorbehalten einen Gegenbeweis zu führen, dass dem Anbieter ein niedrigerer Schaden entstanden ist.

IX. Haftung des Anbieters

Ansprüche auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, werden ausgeschlossen. Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt die Haftung unberührt.

X. Haftung des Kunden

Für Schäden an dem Gebäude und/oder dem Inventar, die durch den Gast selbst, seinen Familienangehörigen, Gästen oder sonstigen Dritten aus seinem Bereich verursacht werden, haftet der Gast nach den gesetzlichen Bestimmungen. SVG Süd eG behält sich das Recht vor, Schadenersatzansprüche unverzüglich mit sofortiger Fälligkeit in Rechnung zu stellen oder die Kreditkarte des Gastes unverzüglich nach Schadenseintritt mit dem Schadensersatzbetrag zu belasten.

XI. Schlussbestimmungen

Es gelten die Gesetze und Verordnungen für gewerbliche Beherbergungsbetriebe und nicht der Mietgesetze.

Sämtliche Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Ausschließlicher Gerichtsstand ist im kaufmännischen Verkehr ist München. Es gilt deutsches Recht. Bei Unwirksamkeit oder Nichtigkeit einzelner Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Dasselbe gilt für Vertragslücken. Im Übrigen finden die gesetzlichen Vorschriften Anwendung.

München, den 11. Juli 2016

Plattform zur Online-Streitbeilegung der Europäischen Kommission

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